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   FG Niedersachsen, 07.10.2010 - 5 K 183/07   

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https://dejure.org/2010,46557
FG Niedersachsen, 07.10.2010 - 5 K 183/07 (https://dejure.org/2010,46557)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.2010 - 5 K 183/07 (https://dejure.org/2010,46557)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 5 K 183/07 (https://dejure.org/2010,46557)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2, AufenthG § 101, EStG § 52 Abs. 61a S. 2, AuslG § 32, AufenthG § 23 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Bst. c, EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 5
    Kindergeld, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Schleswig-Holstein, 31.03.1999 - III 1493/98

    Gewährung von Gesamtkindergeld; Auswirkungen des Widerrufs einer untereinander

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2010 - 5 K 183/07
    Diese einvernehmliche Berechtigtenbestimmung kann grundsätzlich nicht rückwirkend geändert werden (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.09.1998 - VI 786/97 Ki, EFG 1998, 1654; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 31.03.1999 - III 1493/98, EFG 1999, 786).

    Ausnahmsweise wird eine rückwirkende Berechtigtenbestimmung dann für zulässig gehalten, wenn das Kindergeld noch nicht ausgezahlt worden ist (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht in EFG 1999, 786) bzw. noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist (Niedersächsisches Finanzgericht in EFG 1998, 1664).

  • BFH, 18.02.2009 - III B 132/08

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2010 - 5 K 183/07
    Diese nach § 32 Ausländergesetz erteilte Aufenthaltsbefugnis entspricht einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, in deren Besitz der Kläger seit dem Kläger 2005 ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18.02.2009, III 8 132/08, BFH/NV 2009, 922).
  • BFH, 14.09.2009 - III B 54/08

    Kindergeldanspruch von Ausländern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.10.2010 - 5 K 183/07
    Die Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Ausländergesetz sind nach der Rechtsprechung des BFH (vgl BFH-Beschluss vom 1.4.09.2009, III B 54/08, BFH/NV 2010, 32) nach Maßgabe des § 101 Aufenthaltsgesetz in aufenthaltsrechtliche Titel nach dem Aufenthaltsgesetz zu behandeln.
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